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Was ist die Rückmeldung?

Um das Studium am KIT fortzusetzen ist die Rückmeldung in das Folgesemester erforderlich. Im Zuge der Rückmeldung müssen die Semestergebühren entrichtet werden. Die Zahlung und Rückmeldung müssen fristgerecht erfolgen:

Für das Sommersemester:
15. Januar - 15. Februar

Für das Wintersemester:
1. Juli - 15. August

Wenn Sie das Lastschriftverfahren wählen, erfolgt die Rückmeldung online und Sie sind sofort zurückgemeldet. Alternativ können Sie den fälligen Betrag auch überweisen. Sollten Sie trotz Mahnung und Ablauf der Frist nicht zahlen oder die prüfungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rückmeldung nicht erfüllen, werden Sie von Amts wegen exmatrikuliert.

Der Service Desk des SCC kann keine Auskünfte bezüglich einer nicht ausgeführten Online-Rückmeldung geben. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte immer an den Studierendenservice.

Weitere Informationen zur Rückmeldung

Rückmeldung

Im Bereich "Rückmeldung" können Sie die Semestergebühren bezahlen und sich anschließend zurückmelden. Die Rückmeldung ist jedes Semester erforderlich, wenn Sie weiterhin am KIT studierenden möchten.

Bezahlen und Rückmelden

Soweit keine Gründe gegen eine Rückmeldung sprechen (z. B. fehlende Unterlagen oder Nachweise), können Sie sich online zurückmelden. Wenn Sie uns ein SEPA-Mandat erteilt haben sind Sie sofort rückgemeldet und können sich alle Bescheinigungen als PDF herunterladen und ausdrucken.

Für den Fall, dass Sie das Lastschriftverfahren nicht nutzen wollen, können Sie den Betrag auch überweisen. In diesem Fall wird die Rückmeldung erst mit dem Eingang der Gebühren beim Studierendenservice aktiv. Bis dahin gelten Sie nicht als rückgemeldet und können auch keine Bescheinigungen zu dem entsprechenden Semester erstellen. Informationen zur Bankverbindung und zum für die Zuordnung Ihrer Zahlung erforderlichen Verwendungszweck erhalten Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass das KIT bei verspäteter Rückmeldung gem. §2 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Gasthörer‐Studium und sonstige studienbezogene Dienstleistungen Säumnisgebühren in Höhe von 15 Euro erhebt.

Mandatsverwaltung

Hier können Sie über ein SEPA-Mandat erstellen oder ein bereits erstelltes Mandat einsehen. Das SEPA-Mandat ist mit der früheren Einzugsermächtigung vergleichbar. Dieses Online-Mandat ist nur für diesen einen Vorgang der Gebührenzahlung gültig. Weitere Abbuchungen werden nicht über dieses Mandat eingezogen. Falls Sie bisher noch kein Mandat erteilt haben, werden Sie im Laufe des Vorgangs zu "Bezahlen und Rückmelden" dazu aufgefordert.

Ein bereits erstelltes SEPA-Mandat kann für den aktuellen Rückmeldezeitraum nicht mehr online zurückgezogen werden. Wenn Sie eine falsche IBAN eingegeben haben oder das Lastschriftverfahren doch nicht nutzen möchten wenden Sie sich bitte an den Studierendenservice.

Bitte beachten Sie, dass Sie auf jeden Fall nach Erteilung des Mandats den eigentlichen Rückmeldevorgang unter "Bezahlen und Rückmelden" durchführen müssen. Die Mandatserteilung alleine reicht nicht für eine erfolgreiche Rückmeldung aus.

Rückmeldesperren

Sie können hier prüfen, ob bestimmte Gründe oder Hindernisse vorliegen, die eine erfolgreiche Rückmeldung in zukünftige Semester verhindern werden.

Gebührenkonto

Hier finden Sie eine Auflistung der Gebühren, die Sie für das aktuelle und das vergangene Semester bezahlt haben bzw. noch zu bezahlen sind.