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Ergänzende Informationen zum Datenschutz

Gemäß § 8 Nr. 1 Hochschul-Datenschutzverordnung sind Sie verpflichtet, uns Änderungen Ihrer Anschrift unverzüglich mitzuteilen. Die Rechtsgrundlage für die Erhebung Ihrer aktuellen Anschrift ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. e, Abs. 3 lit. b DS-GVO iVm § 2 Abs. 1 u. 2 KIT-Gesetz iVm §§ 2, 12 Abs. 1 LHG iVm § 8 Nr. 1 Hochschul-Datenschutzverordnung. Sie steht dem für die Studienverwaltung zuständigen Personenkreis zur Verfügung. Die Anschrift wird nach einer Frist von zehn Jahren ab Ihrer Exmatrikulation gelöscht bzw. vernichtet.

Die Angabe der Telefonnummer ist freiwillig und dient als zusätzlicher Kommunikationskanal für Studienverwaltungszwecke. Die Rechtsgrundlage für die Erhebung Ihrer Telefonnummer ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. a DS-GVO. Gemäß Art. 7 Abs. 3 DS-GVO haben Sie das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Sie steht dem für die Studienverwaltung zuständigen Personenkreis zur Verfügung. Die Telefonnummer wird gelöscht, sobald sie für Zwecke der Kommunikation in der Studienverwaltung nicht mehr erforderlich ist oder Sie Ihre Einwilligung widerrufen.