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Ergänzende Informationen zum Datenschutz

Gemäß § 8 Nr. 1 Hochschul-Datenschutzverordnung sind Sie verpflichtet, uns Änderungen Ihrer Anschrift unverzüglich mitzuteilen. Die Rechtsgrundlage für die Erhebung Ihrer aktuellen Anschrift ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. e, Abs. 3 lit. b DS-GVO iVm § 2 Abs. 1 u. 2 KIT-Gesetz iVm §§ 2, 12 Abs. 1 LHG iVm § 8 Nr. 1 Hochschul-Datenschutzverordnung. Sie steht dem für die Studienverwaltung zuständigen Personenkreis zur Verfügung. Die Anschrift wird nach einer Frist von zehn Jahren ab Ihrer Exmatrikulation gelöscht bzw. vernichtet.