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Klausuren unter Videoaufsicht

Allgemeine Informationen zum Ablauf einer Klausur unter Videoaufsicht

Am KIT können zwei Arten von Klausuren unter Videoaufsicht durchgeführt werden, die sogenannte „Upload-Klausur unter Videoaufsicht“ sowie die „Online-Klausur unter Videoaufsicht“. Die Unterschiede liegen in der Art der Bearbeitung der Klausurfragen:

  • Bei einer "Upload-Klausur unter Videoaufsicht" wird nur der Download der Klausuraufgaben und abschließende Upload der bearbeiteten Klausur über ILIAS durchgeführt, die Bearbeitung selbst erfolgt i.d.R. handschriftlich außerhalb ILIAS.
  • Bei einer "Online-Klausur unter Videoaufsicht" werden die Klausuraufgaben online direkt über ILIAS gestellt und auch dort beantwortet.

Ausführliche Informationen zu dem jeweiligen Szenario entnehmen Sie den unten verlinken Merkblättern. 

In beiden Fällen erfolgt die Durchführung der Klausur unter Verwendung des KIT-Lernmanagementsystems ILIAS und die Videoaufsicht über eine Videokonferenz mit ZOOM. Die Anmeldung zur Prüfung wird über CAS Campus (bzw. HIS-POS) durchgeführt. Die Beaufsichtigung erfolgt ausschließlich durch KIT-Personal in Echtzeit, d.h. es findet keine Aufzeichnung des Videobilds oder des Bildschirms statt.

Nehmen Sie in jedem Fall an der angebotenen Probeklausur teil, um sich mit den Vorgehensweisen bei einer Klausur unter Videoaufsicht vertraut zu machen. Wir empfehlen Ihnen die Teilnahme auch dann, wenn Sie planen, auf die angebotene Präsenzalternative (s.u.) auszuweichen. Auf dieses Weise lernen Sie die Herausforderungen einer videobeaufsichtigten Klausur kennen und verschaffen sich eine gute Entscheidungsgrundlage für das für Sie am besten geeignete Format.

Die vom KIT bereitgestellten Umsetzungen entsprechen §§ 32 a, 32 b des LHG. Sie beachten in den wesentlichen Punkten die Empfehlungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) zum Datenschutz. Bei den beiden Szenarien schriftliche Klausuren unter Videoaufsicht ist ein Verfahren zur Identitätsfeststellung per „Hinterlegen einer digitalen Kopie des Studierendenausweises“ vorgesehen, das aus Sicht des KIT mit § 32 a LHG vereinbar ist. Sofern Sie die digitale Kopie des Studierendenausweises nicht hinterlegen möchten, ist Ihnen die vom LfDI empfohlene Identitätsfeststellung durch das Vorzeigen eines amtlichen Ausweisdokumentes weiterhin möglich.

Freiwilligkeit und Abmeldung

Prüfungen unter Videoaufsicht sind freiwillig. Die Freiwilligkeit wird insbesondere dadurch sichergestellt, dass eine Vor-Ort-Prüfung als Alternative angeboten wird, soweit eine solche unten den besonderen Regelungen der Corona-Pandemie rechtlich zulässig ist.

Bis eine Woche vor dem Klausurtermin der Prüfung unter Videoaufsicht können Sie sich von der Prüfung unter Videoaufsicht ab und für die Präsenzalternative anmelden. Danach ist kein Wechsel zur Präsenzalternative mehr möglich. Eine Abmeldung von der Prüfung mit Videoaufsicht ist auch nach diesem Zeitpunkt möglich; hierfür gelten die Regelungen der Studien- und Prüfungsordnungen (bis 24 h des Vortages im Studierendenportal, bis Beginn der Prüfung beim Prüfer). Ebenso finden für den Rücktritt nach Beginn der Prüfung die Regelungen in den Studien- und Prüfungsordnungen Anwendung.
 

Datenschutzinformationen Videoaufsicht (PDF)

Merkblatt Studierende Upload-Klausur unter Videoaufsicht (PDF)

Merkblatt Studierende Online-Klausur unter Videoaufsicht (PDF)